UNSERE Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitnehmererfinderrecht

Die schöpferische Leistung von Arbeitnehmern und ihre Anerkennung durch den Arbeitgeber findet Ihre Beachtung im Arbeitnehmererfinderrecht.


Es wird hierdurch nicht nur der Rechtsübergang auf den Arbeitgeber geregelt sondern auch die entsprechende finanzielle Vergütung. Die Mandanten werden umfassend in allen rechtlichen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts beraten.

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